AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Team-Events und Teamtage
I. Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Kajak Verleih Berlin, Niederneuendorfer Allee 80, 13587 Berlin (nachfolgend: „Kajak Verleih Berlin“) und ihren Kunden (nachfolgend: „Kunde“) im Rahmen von sog. Team-Events und Teamtagen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
(3) Ein Widerrufsrecht ist gemäß §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen. Der Kunde kann, auch wenn er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, diese Vereinbarung, da ein bestimmter Termin oder Zeitraum zur Leistungserbringung durch Kajak Verleih Berlin vereinbart ist, nicht widerrufen.
II. Leistungsbeschreibung / Vertragsschluss
(1) Kajak Verleih Berlin plant und veranstaltet Teamtage mit 5 bis zu 500 Personen, ob Anfänger oder Profi. Hierbei werden zum Teil Veranstaltungspakete mit verschiedenen Teilleistungen angeboten. Die Pakete können neben dem Verleih von Booten beispielsweise ein anschließendes Catering oder professionelle Foto- bzw. Videobegleitung umfassen. Die Anreise sowie etwaige Übernachtungsmöglichkeiten sind nicht Bestandteil des Angebots.
(2) Auf der Internetseite von Kajak Verleih Berlin durch Fotos und Beschreibungen dargestellte Events stellen keinesfalls ein Angebot im rechtlichen Sinne dar. Sie sollen den Kunden lediglich dazu bewegen, mit Kajak Verleih Berlin Kontakt aufzunehmen und sich individuell beraten zu lassen. Kajak Verleih Berlin unterbreitet dem Kunden sodann ein Angebot, welches durch diesen in Textform (§ 126b BGB) angenommen wird.
(3) Der Leistungsumfang ergibt sich aus den zwischen den Parteien getroffenen individuellen vertraglichen Vereinbarungen. Werden im Rahmen des Vertrages auch Leistungen Dritter vereinbart, so können für diese Teilleistungen zusätzlich die AGB des Dritten in den Vertrag einbezogen werden. Widersprechen die AGB des Dritten den AGB von Kajak Verleih Berlin ganz oder teilweise, gelten insoweit die AGB von Kajak Verleih Berlin.
III. Eventbeschreibungen / Leistungsänderungen
(1) Fotos auf der Website von Kajak Verleih Berlin oder in sonstigen Werbematerialien oder sozialen Medien zu den Erlebnissen sind beispielhaft und unverbindlich und dienen der allgemeinen Beschreibung. Die Teamevents variieren je nach Vereinbarung.
(2) Nach Vertragsabschluss erfolgen inhaltliche Abweichungen und Änderungen zu einzelnen (Teil-)Leistungen durch Kajak Verleih Berlin bei bestehender Notwendigkeit nur, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt des Events nicht erheblich beeinträchtigen. Werden erhebliche Änderungen des gebuchten Events erforderlich, wird der Kunde zeitnah hierüber informiert.
(3) Hat der Kunde ein Teamevent gebucht, bei dem z.B. bestimmte Boote, bestimmte Locations oder bestimmte Personen inhaltlich beschrieben werden, und stehen diese zum Eventzeitpunkt nicht zur Verfügung, ist Kajak Verleih Berlin und etwaige Dritt-Leistungserbringer berechtigt, nach Möglichkeit entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu stellen oder, sofern dies nicht möglich ist, das Event kurzfristig abzusagen, zu verschieben oder nach freiem Ermessen eine angemessene Kompensation in Geld anzubieten.
(4) Ist eine etwaig gebuchte musikalische Begleitung des Teamevents aus technischen Gründen nicht möglich, erfolgt keine Kompensation.
(5) Weitergehende Ansprüche gegen Kajak Verleih Berlin, z.B. Schadensersatzansprüche (Fahrtkosten, Übernachtung, etc.) sind für den Fall, dass Kajak Verleih Berlin gleichwertigen Ersatz stellt oder nach diesen Regelungen berechtigt war das Event abzusagen oder zu verschieben, ausgeschlossen.
IV. Teilnahmevoraussetzungen / Pflichten des Kunden und der Teilnehmenden
(1) Der Kunde hat Kajak Verleih Berlin alle Informationen rechtzeitig erteilen, die für die Planung und Durchführung des Teamevents wesentlich sind.
(2) Die Teilnehmer des Teamevents müssen grundsätzlich mindestens 18 Jahre alt sein. Kajak Verleih Berlin kann im Einzelfall nach freiem Ermessen die Teilnahme von Minderjährigen gestatten, soweit eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
(3) Die Benutzung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmende muss schwimmen können oder eine ausreichende Schwimmhilfe tragen. Kajak Verleih Berlin empfiehlt ausdrücklich das Tragen von Schwimmwesten, ein Verzicht erfolgt auf Risiko des Teilnehmenden.
(4) Die Teilnehmenden haben sich vor Antritt der Fahrt über die geltenden Schifffahrtsregeln und Rechtsvorschriften zu informieren. Sie verpflichten sich, die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten. Alle Wehren sind zu umtragen.
(5) Es ist stets den Anweisungen des Guides Folge zu leisten.
(6) Die Teilnehmenden sind verpflichtet, auf Alkohol- und Drogengenuss vor und während der Bootsfahrt zu verzichten. Kajak Verleih Berlin ist berechtigt, Personen, die bereits vor Fahrtantritt unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss stehen, von einer Nutzung der Boote bzw. von der gesamten Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen. Der Kunde hat die Teilnehmenden im Vorfeld darauf hinzuweisen, dass übermäßiger Alkoholkonsum zu einem Ausschluss einzelner Teilnehmender führen kann.
(7) Bestehen hinsichtlich der Teilnahme bestimmte Voraussetzungen (z.B. Gesundheitszustand), sind diese zwingend zu erfüllen. Sie können sich aus dem Vertrag bzw. dem von Kajak Verleih Berlin erstellten Angebot ergeben oder auch aus etwaiger einbezogener AGB der Dritt-Leistungserbringer. Erfüllt ein Teilnehmender die Voraussetzungen nicht oder nicht vollständig, kann er an dem Event oder der Teilleistung nicht teilnehmen.
(8) Der Verpflichtung, die gesamte vereinbarte Vergütung an Kajak Verleih Berlin zu entrichten, steht ein Ausschluss einzelner Teilnehmer oder gar die Absage der gesamten Veranstaltung aufgrund eklatanter Verletzungen der Teilnahmevoraussetzungen nicht entgegen. Es erfolgt grundsätzlich keine Kompensation. Kajak Verleih Berlin behält in diesem Fall des Ausschlusses den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung zuzüglich etwa zu zahlender anderer notwendiger und nachgewiesener Fremdkosten, die im Zusammenhang mit dem Ausschluss entstehen. Weitere Schadenersatzansprüche und Kostenerstattungsansprüche bleiben unberührt.
(9) Die Teamevents finden unter freiem Himmel statt und sind daher der Witterung ausgesetzt. Es steht im Ermessen von Kajak Verleih Berlin zu entscheiden, ob das Event mit Blick auf die Witterung stattfinden kann. Sofern die Durchführung nicht oder nicht mehr möglich ist, ist Kajak Verleih Berlin berechtigt, das Event kurzfristig abzusagen bzw. abzubrechen. Kajak Verleih Berlin wird dem Kunden Ersatztermine bzw. eine angemessene Kompensation für das vorzeitig beendete Event anbieten.
(10) Die Teilnehmenden sind verpflichtet pünktlich zur vereinbarten Zeit zu erscheinen. Bei verspäteten Abfahrten, die nicht auf einem Verschulden von Kajak Verleih Berlin basieren, übernimmt Kajak Verleih Berlin keine Verantwortung für etwaige Konsequenzen hieraus für nachfolgende (Teil-)Leistungen. Etwaige Mehrkosten trägt der Kunde.
V. Preise / Zahlung / Stornierung
(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der einzelvertraglichen Vereinbarung.
(2) Die vereinbarte Vergütung ist mit Bestätigung des Angebots durch den Kunden sofort zur Zahlung fällig und in voller Höhe spätestens 14 Tage vor dem Teamevent auf das Konto von Kajak Verleih Berlin zu zahlen.
(3) Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen wird der Kunde automatisch in Verzug gesetzt. Einer gesonderten Zahlungserinnerung bedarf es dafür nicht. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch Kajak Verleih Berlin nicht aus.
(4) Sind Dritt-Leistungserbringer mit der Erbringung von (Teil-)Leistungen beauftragt, bleibt es Kajak Verleih Berlin vorbehalten, die Zahlung eines Teilbetrags unmittelbar an den Dritt-Leistungserbringer zu verlangen.
(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, hat Kajak Verleih Berlin das Recht, die Leistung zu verweigern bzw. vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist Kajak Verleih Berlin berechtigt, einen angemessenen Anteil des Gesamtpreises für das nicht durchgeführte Teamevent zu berechnen.
(6) Der Kunde hat die Möglichkeit gebuchte Teamevents abzusagen. Eine Absage muss spätestens 48 Stunden vor der vereinbarten Zeit in Textform erfolgen. Sollte keine Absage erfolgen wird die Vergütung voll berechnet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückzahlung.
(7) Für die nicht wahrgenommenen rechtzeitig abgesagten Termine, werden je nach Zeitpunkt der Absage folgende Gebühren erhoben:
a. Bis zu vier Wochen vor dem vereinbarten Termin wird eine Gebühr in Höhe von 30% der vereinbarten Vergütung erhoben;
b. weniger als vier Wochen bis zu zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin wird eine Gebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung erhoben;
c. weniger als zwei Wochen bis zu einer Woche vor dem vereinbarten Termin wird eine Gebühr in Höhe von 80% der vereinbarten Vergütung erhoben;
d. weniger als eine Woche bis zu 48 Stunden vor der vereinbarten Zeit wird eine Gebühr in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung erhoben.
(8) Hat der Kunde die vereinbarte Vergütung bereits entrichtet und Anspruch auf eine Teilrückzahlung nach diesen Vorschriften oder gewährt Kajak Verleih Berlin dem Kunden eine Kompensation in Geld, so erfolgen diese Zahlungen in Form eines Gutscheins.
VI. Datenschutz
(1) Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erhaltenen vertraulichen oder persönlichen Informationen vertraulich zu behandeln und falls erforderlich durch angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zu schützen. Personenbezogene Daten des Kunden werden von Kajak Verleih Berlin ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung gespeichert und verwendet. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen und gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
(2) Kajak Verleih Berlin darf das Teamevent des Kunden auf der Website oder in anderen Medien als Referenz-Event darstellen. Beabsichtigt Kajak Verleih Berlin hierzu Bild- und/oder Videoaufnahmen vom Teamevent zu verwenden, wird dem Kunden eine entsprechende Vereinbarung über die Nutzung von Fotos und Videos übermittelt. Die Zustimmung der abgebildeten Teilnehmenden zur Nutzung erfolgt in Schriftform.
(3) Die Einzelheiten zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
VII. Haftung
(1) Die Haftung von Kajak Verleih Berlin, auch für etwaige Erfüllungsgehilfen, ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet Kajak Verleih Berlin für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Dabei haftet Kajak Verleih Berlin jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Maximal ist die Haftung für Fahrlässigkeit beschränkt auf den doppelten Teamevent-Gesamtpreis.
(2) Jede darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch den Kunden bzw. die Teilnehmenden beim Gebrauch der Boote verursacht werden, gleichgültig ob es sich hierbei um Sach- oder Personenschäden handelt.
(3) Kajak Verleih Berlin haftet auch nicht für Schäden oder Verluste von Gegenständen des Kunden bzw. der Teilnehmenden oder Verletzungen des Kunden bzw. der Teilnehmenden, die auf eine Missachtung der Teilnahmevoraussetzungen bzw. Pflichten der Teilnehmenden zurückzuführen sind. Die Nutzung der Boote erfolgt stets auf eigene Gefahr. Kajak Verleih Berlin haftet insbesondere auch nicht, falls ein Teilnehmender „über Bord geht“.
(4) Der Kunde haftet in vollem Umfang für Schäden, die er bzw. ein Teilnehmender am Eigentum von Kajak Verleih Berlin oder eines Dritten verursacht hat.
(5) Die verschuldensunabhängige Haftung von Kajak Verleih Berlin im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen.
VIII. Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen für die Rechtmäßigkeit der Textform. Dieses Formerfordernis kann nicht durch mündliche Vereinbarung außer Kraft gesetzt werden.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung und sonstiger Vereinbarungen der Vertragsparteien ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, bzw. die Parteivereinbarungen einen Formfehler oder eine Lücke enthalten, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An ihre Stelle tritt das jeweilige Gesetzesrecht. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
(4) Hinweis zur EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Kajak Verleih Berlin ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
(5) Soweit der Kunde bei Abschluss des Vertrags seinen Sitz in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung aus Deutschland verlegt hat oder sein Sitz zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Berlin.